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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fintereto UG haftungsbeschränkt

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrags zwischen der

Fintereto UG (haftungsbeschränkt)
Grade Straße 10
15345 Altlandsberg

– nachfolgend „FINTERETO“ genannt –

und deren Kunden

– nachfolgend „KUNDE“ genannt –

1.2 Sämtliche Verkäufe oder Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen i.S.d. § 14 BGB.

1.3 Gegenüber dem KUNDEN gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf diese hinweisen müssten. Verwendet der KUNDE entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

1.4 Ergänzend zu diesen AGB gelten für einzelne Produkte zusätzlich spezielle Bedingungen, welche dem KUNDEN mit diesen AGBs mit gesendet werden. Darüber hinaus sind diese unter

https://www.fintereto.com/common/info/agb.html
aufrufbar. Diese speziellen Bedingungen ergänzen und modifizieren ggf. die AGBs.

1.5 Diese AGB kann FINTERETO mit einer angemessenen Frist ändern. Widerspricht der KUNDE der Änderung der AGB nicht innerhalb dieser von FINTERETO gesetzten Frist (mindestens drei Wochen), gilt die Änderung seitens des KUNDEN als genehmigt. In der Mitteilung zur Änderung der AGB weist FINTERETO den KUNDEN auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hin und dass die Änderung der AGB wirksam wird, wenn der KUNDE nicht binnen dieser gesetzten Frist widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kaufvertrag kommt zustande mit

Fintereto UG (haftungsbeschränkt)
Grade Straße 10
15345 Altlandsberg

2.2 Angebote von FINTERETO sind freibleibend und unverbindlich. Mit seiner Bestellung gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot an FINTERETO zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem KUNDEN und FINTERETO kommt mit Versendung des Auftrages seitens FINTERETO zustande, spätestens mit der Vornahme der vertraglichen Leistung.

3. Leistung

3.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der jeweiligen Leistungen.

4. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

4.1 Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar.

4.2 FINTERETO kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Frist von mindestens 8 Wochen ändern. Widerspricht der KUNDE der Änderung nicht innerhalb einer von FINTERETO gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. In der Mitteilung zur Änderung der Preise weist FINTERETO den KUNDEN darauf hin, dass die Änderung der Preise wirksam wird, wenn er nicht binnen dieser gesetzten Frist widerspricht.

4.3 Der KUNDE ist auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet.

4.4 Ist der KUNDE mit der fälligen Zahlung in Verzug, so ist FINTERETO auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff auf die Leistungen bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Die vorübergehende Sperrung von Leistungen entbindet nicht von der Zahlungspflicht des KUNDEN.

4.5 Kommt der KUNDE mit der Bezahlung in Verzug, kann FINTERETO das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für FINTERETO liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

4.6 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem KUNDEN nur dann zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch FINTERETO anerkannt wurden.

4.7 Hardware oder sonstige Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den KUNDEN Eigentum von FINTERETO.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der KUNDE verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält diese geheim. Eine Weitergabe der Passwörter und sonstige Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. 

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Software auf den von FINTERETO bereitgestellten Systemen ohne Rücksprache mit FINTERETO zu installieren.

5.3 Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass die gespeicherten Daten auf den von ihm genutzten Systemen, weder gesetzliche Vorschriften, noch Rechte Dritter verletzen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, keine Inhalte zu speichern, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur oder pornographischen Inhaltes sind. Bei extremistischen oder pornographischen Inhalten kann FINTERETO statt eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

6. Nutzungsrechte

6.1 FINTERETO räumt den Kunden an zur Verfügung gestellten Betriebssystemen, Software, Programmen oder Apps ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung der Nutzungsrechte ist nicht erlaubt.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1 Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

7.2 Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.

7.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7.4 Beendet FINTERETO den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann FINTERETO nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Daten veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

7.5 Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

8. Haftung

8.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

8.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

9.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Anlage A: Spezielle Bedingungen für Cloudlösungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 FINTERETO stellt dem KUNDEN Systemressourcen (Prozessoren, Arbeitsspeicher und Speichermedien) auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der KUNDE kann auf diesem Server Inhalte bis zum dem vertraglich vereinbarten Umfang ablegen. 

1.2 Die erste Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

1.3 Auf dem Server werden die Inhalte unter der dem KUNDE zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten.

1.4 Die Leistungen bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von FINTERETO bereitgestellten Übergabepunkt des Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den KUNDEN bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist FINTERETO nicht möglich. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung, sowie eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen zwischen dem IT-System des KUNDEN und dem vom FINTERETO betriebenen Übergabepunkt sind daher nicht geschuldet. 

2. Pflichten des Kunden

2.1 Der KUNDE übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt herzustellen. FINTERETO ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den KUNDEN zu ermöglichen. Der KUNDE wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen. 

2.2 Die von FINTERETO bereitgestellten Zugangsdaten des Übergabepunkt des Datenkommunikationsnetzes verwaltet der KUNDE sorgfältig und hält diese geheim. Eine Weitergabe von Passwörtern und sonstige Zugangsdaten an Dritte ist generell unzulässig.  Zum Zwecke der Einrichtung des Datenübergabepunkts zum IT-System des KUNDEN dürfen diese Zugangsdaten einmalig an den Erfüllungsgehilfen des KUNDEN übermittelt werden. FINTERETO ist hierüber vorab zu Infomieren. Scheiden Mitarbeiter des KUNDEN aus, die Kenntnisse über die bereitgestellten Zugangsdaten besitzen, so informiert der KUNDE unmittelbar FINTERETO zwecks Änderungen der jeweiligen Zugangsdaten

2.3 Zu Sicherung der Integrität der bereitgestellten Systemressourcen betreibt der KUNDE folgende IT-Schutzmaßnahmen:
Durchgängiger Virenschutz mit aktuellen Virensignaturen.
Firewallstrukturen an allen Übergängen zum Internet.
Abgestuftes Rechtekonzept mit administrativen Kennungen ausschließlich für IT-Verantwortliche.

2.4 Dem Kunden ist bewusst, dass virtuellen Server nicht zu 100% fehlertolerant sind und deshalb nicht zur Nutzung der folgenden Anwendungen geeignet sind.

Mess- und Steuerungstechnik für die Produktion von Produkten.
Fahr- oder Flugsicherheit (z.B. Autonomes Fahren, Flugraumüberwachung, Verkehrssteuerung).
Medizintechnik mit Einsatz am Menschen (z.B. Vitalzeichenüberwachung, Operationstechnik).
Finanzdienstleistungen (z.B. Bankingsoftware, Kryptowährung, Crowd Funding, Finanzberatung).

Der Kunde ist zu einer solchen Nutzung daher nicht berechtigt.

3. Datensicherung, -löschung 

3.1 Während der Vertragslaufzeit und für eine Übergangsfrist von 14 Tagen nach Vertragsende hat der KUNDE jederzeit die Möglichkeit, seine auf dem Server gespeicherten Daten per Datenfernübertragung (FTP) auf einem eigenen Datenträger lokal zu sichern. 14 Tage nach Vertragsende wird FINTERETO die auf dem Server gespeicherten Daten des KUNDEN löschen. Hierauf wird FINTERETO den KUNDEN bei der Kündigungsbestätigung noch einmal hinweisen. 

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